8. April 2019

BHE warnt vor nicht zugelassenen Feststellanlagen

Eine DIBt-konforme Feststellanlage besteht aus: (1) Brandmelder an der Decke oder (2) Brandmelder am Sturz, (3) Feststellvorrichtung, (4) Auslösevorrichtung und Energieversorgung. Grafik: BHE.

Brandschutztüren erfüllen eine wichtige Funktion im Brandschutz. Sie verhindern, dass Rauch und Feuer im Ernstfall von einem auf den anderen Brandabschnitt übergreifen können. Werden solche Türen offen gehalten, müssen dafür zugelassene Feststellanlagen verwendet werden. Der BHE, Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., weist in einer aktuellen Stellungnahme nachdrücklich darauf hin, dass an Brandschutztüren ausschließlich DIBt-zugelassene Feststellanlagen installiert werden dürfen.

Laut BHE werden derzeit in Deutschland nachrüstbare Feststellvorrichtungen für Brandschutztüren angeboten, die den Eindruck erwecken, sie dürften als Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse verwendet werden. Diese Produkte sind zwar nach DIN EN 1155 „Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren" als Feststellvorrichtung geprüft, aber nur hinsichtlich der Beschläge. Diese nachrüstbaren Feststellanlagen entsprechen somit nicht der Definition „Feststellanlage", die in den DIBt-Richtlinien festgeschrieben ist. Demnach sind Feststellanlagen Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen.

Die Mindestvoraussetzungen

Die Richtlinien beschreiben ebenfalls die erforderliche Mindestausstattung: Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung. Ein wichtiger Grundsatz ist: Alle systemzugehörigen Teile müssen zusammen geprüft und zugelassen werden. Ein einziges nicht zugelassenes Teil hat zur Folge, dass die gesamte Anlage nicht zugelassen ist! Systeme, die durch ein akustisches Signal eines Rauchwarnmelders oder einer Alarmsirene ausgelöst werden, sind nicht DIBt-konform und entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Eindrückliche Mahnung

Oliver Eckerle, Produktmanager Markt bei Hekatron Brandschutz, betont: „Wir vom BHE weisen Bauherren und Gebäudebetreiber eindringlich darauf hin, dass die Verwendung nicht DIBt-zugelassener Produkte an Brandschutztüren gegen das Bauordnungsrecht verstößt. Das kann dazu führen, dass die bauaufsichtliche Betriebsgenehmigung für das Gebäude erlischt bzw. der Bestandsschutz verloren geht. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Bauherren und Gebäudebetreiber deshalb die Installation, Abnahme und spätere Wartung ausschließlich von autorisierten Fachkräften durchführen lassen."

Die BHE-Datenbank im Internet hilft bei der Suche.


Sie wollen regelmäßig über aktuellen Neuheiten und Entwicklungen informiert sein? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter oder schließen ein Abonnement der Print bzw. der e-paper Ausgabe von bauelemente bau ab.

Sie meinen, diese Meldung könnte auch für Ihre Kollegen von Interesse sein? Dann freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung!

Diese Nachricht teilen Facebook Logo Twitter/X Logo LinkedIn Logo Xing Logo Pinterest Logo



Das könnte Sie auch interessieren

10. März 2025

Weinstock startet 2025 mit erfolgreicher Roadshow

Die Ideal Fensterbau Weinstock GmbH lud im Februar und März 2025 erstmals seit mehreren Jahren wieder zu einer Roadshow ein und präsentierte ihre neuesten Produkte sowie erweiterte Serviceangebote. An drei ausgewählten Destinationen – …

31. Juli 2025

Neuer Oberlichtöffner von Hautau

Der bewährte motorische Oberlichtöffner Primat kompakt 300 von Hautau zeigt sich ab sofort in einem neuen Gewand und fügt sich nahtlos in die Comfort Drive Technologie ein. Damit stehen viele erweiterte Funktionen zur Verfügung, die beim …

6. Oktober 2025

Fenster- und Außentürenmarkt steigt 2026 leicht an

Der Fenstermarkt in Deutschland wird im Jahr 2025 voraussichtlich um 1,2 Prozent sinken. Für 2026 wird jedoch wieder in allen Segmenten ein Wachstum von 2,8 Prozent erwartet. Der Absatz in Fenstereinheiten (FE = 1,3 x 1,3 Meter) steigt damit von 12,75 …

zur Übersicht