22. März 2017

Bund weitet Zuschussförderung f. Einbruchschutz aus

Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen: Die Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 Euro. Zuschüsse sind ab 50 Euro bis maximal 1.500 Euro möglich. Die Beantragung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal.

Foto: Roto.

Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. Ab 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 EUR bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 EUR. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10% der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 EUR. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 EUR KfW-Zuschuss möglich.

Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit dem 1. April 2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf den Internetseiten zur Zuschussförderung und zum Einbruchschutz zu finden.

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