11. Mai 2021

Exte setzt Anforderungen aus GEG um

Der Isothermen-Verlauf im Rollladenkasten Elite XT. Grafik: Exte

Zum 1. November 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und löste die Energiesparregelwerke EnEV, EnEG sowie EEWärmeG ab. Geschaffen wurde so ein einheitliches Energiegesetz. Dies bedeutet für Rollladenkasten-Systeme, dass sämtliche Prüfzeugnisse im Bereich des Wärmeschutzes nach den gültigen Normen erneuert werden müssen. Gefordert sind damit Nachweise, um die Vorgaben des GEG zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden präzise abzubilden.

Diese Aufgabe wurde von Exte erfüllt: Mit 60 Prüfzeugnissen für alle Systeme und Einbauvarianten schafft Exte nun Planungssicherheit für Kunden und Architekten. Die geforderten Werte werden eingehalten beziehungsweise übertroffen.

Die wesentliche Änderung des GEG 2020 für den Rollladenkasten betreffen Mindestwärmeschutz und Wärmebrücken. Beim Mindestwärmeschutz (Usb/fRSi) ist der Nachweis nach DIN EN ISO 10077-2:2018-01 mit Änderung beziehungsweise Anpassung zur Behandlung von Hohlräumen zu erbringen. Hierbei geht es speziell um den Rollraum eines Kastens, beispielsweise für die Aufnahme des Panzers. Außerdem müssen nach DIN 4108 Beiblatt 2 in der Ausgabe 2019-06 Wärmebrückenwirkungen vermindert sowie der Wärmedurchgangskoeffizient (Ψ) mit angepassten Referenzwerten und erweiterten Einbaudetails durch den Hersteller berücksichtigt werden. Denn der Rollladenkasten wird in der Berechnung je nach Kastentyp der Wand oder der Fensterfläche zugeschlagen.

Alle Prüfzeugnisse zum Download

Partner und Kunden erhalten alle Prüfzeugnisse im Kundencenter auf der Homepage von Exte bequem zum Download in einem umfassenden Dokument. Dort stehen neben Übersichtstabellen die Gutachten zu den Bereichen Wärmeschutz, Schallschutz, Luftdichtheit, Kasten-Rahmen-Verbindung und Statik jeweils in der neuesten Ausführung bereit.

Auf die Homepage von Exte gelangen Sie über diesen Link.

 

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