23. August 2019

Stolperfallen müssen nicht sein

Der Bedarf an barrierefreiem Bauen steigt. Foto: Grundmeier KG.

Für manche Menschen sind Türschwellen mit einer Höhe von zwei Zentimetern ein echtes Hindernis. Die DIN erlaubt diese Schwellen, wenn es keine Alternativen gibt. Doch diese sind seit einigen Jahren auf dem Markt und sie lassen sich mit wenig Aufwand montieren.

Auf Grundlage der DIN 18040 sind bauliche Anlagen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderung nutzbar sind - und zwar ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe. Die Norm macht Angaben über bauliche Maßstäbe, wie Mindesttürbreiten, das maximale Steigungsmaß und auch die zulässige Höhe einer Schwelle. So definiert sie, dass untere Türanschläge und Schwellen nicht zulässig sind. Sie dürfen nur dann eingebaut werden, wenn sie sich technisch nicht vermeiden lassen, und dürfen dann nicht höher als zwei Zentimeter sein. In der Tat waren bei Balkon- und Haustüren lange Zeit exakt diese zwei Zentimeter technisch nicht vermeidbar - doch das gehört der Vergangenheit an. Inzwischen haben einige Hersteller die Zeichen der Zeit erkannt und entsprechende Systeme entwickelt.

Keine technische Notwendigkeit mehr

Das Unternehmen Grundmeier bringt mit Combi Plan ein Türschwellensystem auf den Markt, das ohne unteren Anschlag oder Erhöhung im Bereich der Türöffnung auskommt. Dabei hat es einen entscheidenden Vorteil: Im Vergleich zu einer herkömmlichen Tür sind nur wenige zusätzliche Elemente erforderlich. Und auch die Handgriffe der Montage bleiben weitestgehend gleich. Das System kann für Haustüren, Balkontüren mit Drehkippbeschlag und Stulptüren eingesetzt werden. Ein effizientes Dichtungssystem sorgt dafür, dass das Wasser draußen bleibt (Schlagregendichtheit bis zu Klasse A9 nach DIN EN 1027:2016-09 und DIN EN 12208:2000-06). Feuchtigkeit, wie zum Beispiel Regenwasser, wird über eine optimierte vorgelagerte Dränagerinne abgeleitet.

Fördermöglichkeiten

Unter Umständen kann ein Umbau finanziell unterstützt werden. Im Folgenden sind beispielhaft einige Ansprechpartner genannt.

1) Pflegekasse: Liegt eine Pflegestufe vor, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro vergeben.
2) KfW: Mit dem Programm „Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen" vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen, die Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
3) Wohnungsbauförderung der Länder: Viele Bundesländer fördern mit ihren die Anpassung von Ein- und Zweifamilienhäusern durch einzelne Förderbausteine. Die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städten informieren über die Wohnungsbauprogramme.
4) Kommunale Zuschüsse: Einige Kreise und kreisfreie Städte bieten Sonderprogramme zur Finanzierung von Wohnungsanpassungen an. Auch hier sind die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich.
5) Gesetzliche Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) finanziert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn die Behinderung aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder auf dem Weg zur Arbeit erworben wurde.

Auf die Homepage von Grundmeier gelangen Sie über diesen Link.


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